Winterdienst
Die Satzung der Kommunen legt eine Räum- und Streupflicht fest – Gehwege sollen gefahrlos passierbar sein. Diese Aufgaben übernehmen wir gerne für Sie und Sie sparen sich kostbare Zeit.
- Bereitstellung von Streumitteln
- Räumen und Streuen von Wegen und Freifläch
- Abstellen frostgefährdeter Wasserzapfstellen
- Keine Haftung bei Unfällen. Wenn Sie den Winterdienst an uns übergeben, sind Sie bei Unfällen von der Haftung befreit.